Bist du ausgebremst worden?

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Jeder von uns der aktiv mit seinem LKW oder Bus verantwortungsvoll unterwegs ist, kennt es vor Abfahrten oder kreuzenden Autobahnen, das fürchterliche und uns gefährdende ausgebremst zu werden. Das ausgebremst zu werden kann dann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 240 StGB als Nötigung bewertet werden und damit auch strafbar sein.

Wer ein solches unverantwortbares Fahrmanöver anwendet, dem drohen Geldstrafe und gegebenenfalls sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Denn nach § 240 StGB macht sich strafbar, wer jemanden rechtswidrig und mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Drohung oder Unterlassung nötigt. Wer sein Fahrzeug im Straßenverkehr als Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer benutz oder zweckentfremdet, wendet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Gewalt an (BGH, Urteil schon am 12.03.1995, Az. 3 Ss 76/95) oder eine unzumutbare Geschwindigkeitsreduzierung ein.

Eine Nötigung ist dann aber zu verbeinen, wenn das Opfer die Möglichkeit hat, der Situation durch ein Ausweichen oder auch Überholen zu entkommen. Dazu wiederum das Bayrische Oberste Landesgericht, Urteil vom 06.07.2001, Az. 1  St  RR  57/2001.

Auch muss der Autofahrer das Ausbremsen mit seiner Fahrweise bezwecken. Das ist nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2016 bei einem bloßen rücksichtslosen Überholen in der Regel nicht der Fall, da die Einwirkung auf andere in diesem Fall nicht das Ziel des Überholers sei, sondern als Folge der Fahrweise in Kauf genommen werde.

Es ist zu beachten, dass nicht jeder vorsätzliche Verkehrsverstoß eine Nötigung im Sinne § 20 StGB ist. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, Az. (3) 161 Ss 211/16 (144/16).

Soweit so gut (ungut)  wir im Arbeitsalltag müssen leider immer wieder mit diesen völlig vermeidbaren Situationen nicht nur rechnen, sondern auch damit so klarkommen, dass wir Gesund unsere angesteuerten Ziele erreichen oder unser so geschätztes zu Hause wo unsere Familien auf uns warten.

Kommt immer gut Heim, dass wünschen wir euch allen von der Fachgewerkschaft GTL einer Gewerkschaft der Basis die in den führenden Funktionen ausschließlich von Praktikern in eurem Sinne geleitet wird.

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