AU Bescheinigung jetzt im Neuland angekommen!

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Seit dem 1. Oktober diesem Jahres müssen weiterhin die ausgestellten Krankschreibungen für die Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Bis jetzt mussten die Beschäftigten bekanntlich je ein Exemplar an die jeweilige Krankenkasse ebenfalls schicken. Das wird künftig einfacher für uns.

Denn Beschäftigte, die vom behandelnden Arzt krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus.Künftig übermitteln die Arztpraxen diese AU – Bescheinigungen per online direkt an die für uns zuständige Krankenkassen.Ab dem 1. Oktober ändert sich diese alte Praxis erst einmal teilweise. Der Hintergrund ist, wer gesetzlich versichert ist, muss eine anfallende Krankschreibung rechtzeitig an seine Krankenkasse melden, um nicht später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren. Dieses bestehende Risiko soll somit ausgeschlossen werden, weil nun die Arztpraxen mit den jeweiligen Krankenkassen direkt kommunizieren.

Das bedeutet für uns konkret, dass wir die AU Bescheinigung nicht mehr an die Krankenkasse schicken müssen. Es ist aber sehr zu Raten, vorab bei der Arztpraxis nachzufragen, ob sie das auch tatsächlich an die Krankenkasse übermittelt.

Es ändert sich nichts daran, dass wir unseren Arbeitgebern die AU – Bescheinigung weiterhin selbständig also unaufgefordert vorlegen müssen.

Es ist üblich das wir als Beschäftigte in einem Zeitrahmen von drei Tagen diese Bescheinigung vorlegen sollen. Und ja, Arbeitgeber können auch schon vorher eine entsprechende Bescheinigung verlangen.

Also im Falle einer Erkrankung auf die „Feinheiten„ achten und wenn nur irgendwie möglich immer gesund bleiben .

Eure Fachgewerkschaft steht immer positiv und auch hilfreich an eurer Seite

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